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Selbstbestimmung bis zum Lebensende!

Wie kann ich festhalten, wie ich behandelt werden will, wenn ich mich dazu nicht mehr äussern kann und die Handlungsfähigkeit verliere?

Mit einer Patientenverfügung sorgt man für Situationen vor, in denen man durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden kann. Man hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt.

Das Vorhandensein einer Patientenverfügung ist nicht nur für die Betroffenen sondern auch für Angehörige, enge Bezugspersonen, behandelnde Ärzte oder Pflegende entlastend.

Das Verfassen einer Patientenverfügung kann eine Herausforderung sein. Es bedingt, sich mit dem Thema des Lebensendes in vertiefter Weise auseinanderzusetzen und seine Vorstellungen und Wünsche in einer nachvollziehbaren Weise zu formulieren.

Auf der Homepage der FMH finden Sie hilfreiche Vorlagen: http://www.fmh.ch/services/patientenverfuegung.html

Kompetente Beratung erhalten Sie durch das Rote Kreuz: http://patientenverfuegung.redcross.ch/

Ebenfalls unterstützt Sie die Pro Senectute gerne: http://www.be.prosenectute.ch

Seitens der SPITEX Grauholz steht Ihnen bei Fragen Barbara Borner, dipl. Pflegefachfrau, gerne zur Verfügung.

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